Rechnungswesen und Buchhaltung

Mit der Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung unterstützen wir Mandanten bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Die laufende Finanzbuchhaltung ist auch Grundlage einer zeitnahen Analyse der wirtschaftlichen Situation.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Implementierung eigener Buchhaltungssysteme, die effizienter zu mehr Informationen über das eigene Untenehmen führen.

Unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten und Anforderungen leisten wir insbesondere:

 

  • die Organisation des Rechnungswesens
  • das Buchen laufender Geschäftsvorfälle nach HGB (i.R.d. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG)
  • das Buchen laufender Geschäftsvorfälle nach der Pflegebuchführungs-Verordnung (i.R.d. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG)
  • die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen (i.R.d. § 6 Nr. 4 StBerG)
  • Erstellung aussagefähiger, mandantenorientierter betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • die Überführung der Finanzbuchhaltung in eine aussagefähige Kostenrechnung
  • fallweise die Fortbildung der Mitarbeiter des Mandanten auf dem Gebiet Finanz- und Rechnungswesen