Öko-Audit

(Umweltbetriebsprüfung) 

Umweltmanagementsysteme sind in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil moderner Unternehmensführung geworden. Am erfolgreichsten in Deutschland ist dabei nach wie vor das System nach der EG-Öko-Audit-Verordnung, kurz EMAS ( Eco Management and Audit Scheme). Es ist dabei zugleich das System mit den höchsten Anforderungen an die Betriebe und deren Umweltleistung.

Mit der 1993 in Kraft getretenen EG-Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung ((EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993) wurde ein Instrument geschaffen, das die Unternehmen auf freiwilliger und eigenverantwortlicher Basis in die Lage versetzt, die umweltrelevanten Aspekte ihrer Tätigkeit zu kontrollieren und kontinuierlich zu verbessern.

Mit Verabschiedung des Umweltauditgesetzes (UAG) im Dezember 1995 wurden die Voraussetzungen für die Anwendung in Deutschland geschaffen. Den Erfolg des Systems zeigen die Teilnehmerzahlen: Zum März 2001 waren in Deutschland 2669 Unternehmensstandorte nach der EG-Öko-Audit-Verordnung registriert.

Am 27. April 2001 ist die Novellierung der EG-Öko-Audit-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMASVerordnung) bildet seitdem die Grundlage für die Einführung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS. Mit der neuen EMAS-Verordnung wurde unter anderem der Anwendungsbereich von EMAS erweitert sowie eine sinnvolle Verknüpfung der beiden Managementsysteme ISO 14001 und EMAS hergestellt. Um einen Übergang von ISO 14001 zu EMAS zu erleichtern, wurde die Norm ISO 14001 als Anforderung an das Umweltmanagementsystem in die EMAS-Verordnung aufgenommen. Außerdem wurde ein neues Logo eingeführt, das den registrierten Unternehmen eine deutlich bessere Darstellung nach außen ermöglicht.

Als wichtigste Gegenleistung für die freiwillige Übernahme von Eigenverantwortung gewähren Behörden den Unternehmen Erleichterungen beim Gesetzesvollzug.

Herr Reichelt hat sich bereits in 1998 vom RKW als Öko-Auditor/Umweltbetriebsprüfer ausbilden lassen.

Diese anerkannte Ausbildung wurde nach abgelegter Prüfung entsprechend zertifiziert.